Rosenmaarschule

   
 

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Zielfelder der pädagogischen Arbeit:
Rechtliche Grundlagen zur Zeugnisformulierung

Der ‚Lernentwicklungsbericht' als „beschreibende Leistungsbewertung“ enthält

  • keine Überraschungen, sondern steht im Kontext mit regelmäßigen Gesprächen mit dem Kind und mit den Eltern,
  • Darstellungen des schulischen Lernangebots (auch bzgl. Lehrplan),
  • differenzierende und individualisierende Akzentuierung der Anforderungen,
  • Darstellung der Bemühungen des Kindes und seiner Erfolge, beratende Hinweise zum Weiterlernen (Tipps, Hilfen, Erwartungen) (§9 (2) - 8, S.123f).

Die Leistungsbewertung dient der individuellen Förderung eines jeden Schülers. Sie muss in einer behutsamen, dem Schüler verständlichen und hilfreichen Form erfolgen, die neue Lernfreude weckt, Selbsteinschätzung ermöglicht und Erfolgszuversicht stärkt.“(§9 (1), S. 119)

Gerade in problematischen Fällen können ... kritische Anmerkungen ... nur das Ergebnis eines kontinuierlichen Beratungsprozesses sein, in den auch die Erziehungsberechtigen einbezogen worden sind. Nicht Aufgabe des Berichts ist es, eine Bewertung der Persönlichkeit des Kindes vorzunehmen.“ (§10 (2), S.144)
Als Grundlage dienen individuelle sowie anforderungsbezogene Normen.

Als Leistung werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengung und Lernfortschritte bewertet.“ (§9 (2), S. 118)
In den Klassen 1 und 2 ist eine fast ausschließlich personenbezogene (fördernde und ermutigende) Bewertung geboten. In den Klassen 3 und 4 treten anforderungsbezogene Kriterien in den Vordergrund. Aber auch am Ende der Klasse 4 und im Übergangsverfahren fließen individuelle Bewertungsnormen ein (§9 (2) & § 10 (2), S. 119f; §21 (1) ASchO). Es wird unterschieden zwischen Arbeitsverhalten, Sozialverhalten, Lernentwicklung und Leistungsstand in den Fächern (§10 (2), S. 138).

Die Beschreibung der Entwicklung von Arbeits- und Sozialverhalten wird sich mit folgenden Gesichtspunkten beschäftigen: Anstrengungsbereitschaft, Ausdauer, Konzentrationsfähigkeit, Interessen, Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zusammenarbeit in der Gruppe, Rücksichtsnahme, Konfliktfähigkeit, Kritikfähigkeit, Verlässlichkeit, Einhalten von Regeln, etc.“ (ebd., S.144)

Als fachlicher Grundsatz für den Bericht der Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern kann formuliert werden: nicht Lob und Tadel, sondern Ermutigung und Sachkritik.“ (ebd., S. 145)
Der Bericht bewertet Umfang sowie selbständige und richtige Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Art der Darstellung (§21 (3) ASchO, S. 123).

Oliver

Literatur:
AO-GS: Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule. Mit Kommentaren von Jehkul, Brabeck, Scheffler. Essen 1999 (Die Seitenzahl-Angaben im vorliegenden Papier beziehen sich auf diese Referenz) ASchO: Allgemeine Schulordnung. Mit Kommentaren von Pöttgen, Jehkul und Zaun.

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